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Anforderungen an Deponieabdichtungen haben sich mit der Deponieverordnung 2009 sowie mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung geändert.
zu den Verordnungen findet man hier über > Recht > Bund > Deponieverordnung
oder über http://www.umweltministerium.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/20295.php
Kurz zusammengefasst:
Für Geokunststoffe in Deponieabdichtungen ist die BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung und-forschung) zuständig: Arbeitsgruppe Kunststoffe in der Geo- und Umwelttechnik
http://www.bam.de/de/kompetenzen/fachabteilungen/abteilung_4/fg43/fg43_ag2a.htm
Für alle anderen Abdichtungsmaterialien die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“
siehe: Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA http://www.laga-online.de
oder die LGA Ad-hoc-AG Deponietechnik siehe: www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de > Pfad Umweltschutz – Kreislauf- und Abfallwirtschaft – Deponietechnik
von der die
Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) für Deponieabdichtungen erarbeitet werden, die unter http://www.laga-online.de veröffentlicht werden.
Neues von der LAGA bzw. der LAGA Ad‑hoc‑AG „Deponietechnik“
Auf der Internetseite der LAGA unter http://www.laga-online.de Pfad: Publikationen > Informationen > 1. Deponiebaustoffe, Deponietechnische Vollzugsfragen sind veröffentlicht:
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards (BQS):
aktualisiert 21/06/2012
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 1-0 "Technische Maßnahmen betreffend die geologische Barriere" vom 19.12.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 2-0 "Mineralische Basisabdichtungskomponenten - übergreifende Anforderungen" vom 28.02.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 2-1 "Mineralische Basisabdichtungskomponenten aus natürlichen mineralischen Baustoffen" vom 07.06.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 2-2 "Mineralische Basisabdichtungskomponenten aus vergüteten natürlichen mineralischen Baustoffen" vom 08.06.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 2-3 "Mineralische Basisabdichtungskomponenten aus Deponieersatzbaustoffen" vom 08.06.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 3-1 "Mineralische Entwässerungsschichten aus natürlichen Baustoffen in Basisabdichtungssystemen" vom 07.06.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 3-2 "Mineralische Entwässerungsschichten in Basisabdichtungssystemen aus nicht natürlichen Baustoffen" vom 19.12.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 4-1 "Trag- und Ausgleichsschichten" vom 13.12.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 5-0 "Mineralische Oberflächenabdichtungskomponenten - Übergreifende Anforderungen" vom 16.08.2010
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 5-1 "Mineralische Oberflächenabdichtungskomponenten aus natürlichen mineralischen Baustoffen" vom 07.12.2010
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 5-2 "Mineralische Oberflächenabdichtungskomponenten aus vergüteten natürlichen mineralischen Baustoffen" vom 07.12.2010
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 5-3 "Mineralische Oberflächenabdichtungskomponenten aus Deponieersatzbaustoffen" vom 07.12.2010
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 5-5 "Oberflächenabdichtungskomponenten aus geosynthetischen Dichtungsbahnen" vom 31.05.2010
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 5-6 "Kapillarsperren in Deponieoberflächenabdichtungssystemen" vom 09.11.2010
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 6-1 "Mineralische Entwässerungsschichten aus natürlichen Baustoffen in Oberflächenabdichtungssystemen" vom 07.06.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 6-2 "Mineralische Entwässerungsschichten in Oberflächenabdichtungssystemen aus nicht natürlichen Baustoffen" vom 19.12.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 7-1 "Rekultivierungsschichten in Deponieoberflächenabdichtungssystemen" vom 23.05.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 7-2 "Wasserhaushaltsschichten in Deponieoberflächenabdichtungen" vom 20.10.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 7-3 "Methanoxidationsschichten in Oberflächenabdichtungssystemen" vom 20.10.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 7-4a "Technische Funktionsschichten - Photovoltaik auf Deponien" vom 19.12.2011
- Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 8-1 "Rohre, Rohrleitungsteile, Schächte und Bauteile in Basis- und Oberflächenabdichtungssystemen von Deponien" vom 09.11.2010
- SKZ - TÜV - LGA Güterichtlinie Deponierohre 10-06
Abgesehen von den BQS für Deponieabdichtungen mit Asphalt, liegen BQS für alle Komponenten der Deponieabdichtungssysteme vor.
Bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen
Bentonitmatten Firma Beco
(aktualisiert am 13.12.2011)
- Eignungsbeurteilung von Bentomat® GDA
- Eignungsbeurteilung von Bentomat® GDA, Anhang 1 - Qualitätsmanagment
- Eignungsbeurteilung von Bentomat® GDA, Anhang 2 - Kennzeichnung
- Eignungsbeurteilung von Bentomat® GDA, Anhang 3 - Schutzmaßnahmen
Bentonitmatten Firma HUESKER
- Eignungsbeurteilung von NaBento® RL-C
- Eignungsbeurteilung von NaBento® RL-N
Kapillarblockbahn Firma G²
- Eignungsbeurteilung Kapillarblockbahn
(aktualisiert am 23.12.2011)Vergütete mineralische Abdichtung aus Trisoplast®
- Eignungsbeurteilung von Trisoplast®
- Trisoplast® Merkblatt Qualitätsmanagement Teil I ohne Anhang 3
- Trisoplast® Merkblatt Qualitätsmanagement Teil I Anhang 3
- Trisoplast® Merkblatt Qualitätsmanagement Teil II
Von der LAGA Ad-hoc AG Deponietechnische Vollzugsfragen wurden folgenden Eignungsbeurteilungen erarbeitet:
(man findet die PDF-Dateien unter
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de > Umweltschutz > Kreislauf- und Abfallwirtschaft > Deponietechnik > LAGA ad hoc AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" bis 2009:Bentonitmatten Firma NAUE
- Eignungsbeurteilung von Bentofix® B 4000 (PDF, 1155 KB)
- Eignungsbeurteilung von Bentofix® BZ 6000 (PDF, 1183 KB)
- Eignungsbeurteilung von Bentofix® NSP 4900 (PDF, 1071 KB)
Kombikapillarsperre (Patent Dr. Sehrbrock)
METHA-Material
Geschäftsordnung:
- Geschäftsordnung der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ vom 13.12.2011
Als neue Aufgabe wurde in die Geschäftsordnung aufgenommen, dass und wie die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ Behörden im Bedarfsfall bei der Prüfung von Nachweisen gemäß Anhang 1 Nr. 2.1 Sätze 7 und 8 DepV unterstützt.
Auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsichtsverwaltung (www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de > Pfad Umweltschutz – Kreislauf- und Abfallwirtschaft – Deponietechnik) wurden die Seiten der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ und der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnische Vollzugsfragen“ mit folgenden Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) und Eignungsbeurteilungen aktualisiert:
Mit der Forderung der Deponieverordnung nach einer mindestens 100-jährigen Beständigkeit aller Deponieabdichtungskomponenten ist die Beurteilung der Langzeitbeständigkeit mineralischer Abdichtungsschichten erneut in eine fachliche Diskussion geraten. Während für synthetische Komponenten mittlerweile eine relativ abgesicherte Beurteilungssystematik zur Verfügung steht, mangelt es im Bereich mineralischer Dichtungsmaterialien bislang an einheitlichen und allgemein anerkannten Beurteilungsverfahren.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat daher das Geologische Büro Prof. H. Düllmann beauftragt, den vorliegenden Erkenntnisstand zu dieser Thematik zusammenzufassen und Methoden für die Erbringung geeigneter Nachweise für die Langzeitbeständigkeit mineralischer Abdichtungen herauszuarbeiten. Der vorliegende Fachbericht präsentiert die Ergebnisse. http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/fachberichte/fabe25/fabe25start.htm
In der Deponieverordnung 2009 ist von den Regelabdichtungssystemen der TASI und der TA Abfall Abstand genommen worden. Siehe http://bundesrecht.juris.de/depv_2009/index.html#BJNR090010009BJNE002600000
Diese Vereinfachung des Deponierechts hat offenbar dazu geführt, daß Handlungshilfen aller Art erforderlich werden, um der Praxis die Umsetzung der Anforderung an Abdichtungssysteme in der Deponieverordnung möglich zu machen. Siehe dazu das LANUV Arbeitsblatt Nr. 13 (NRW) und Informationen der LAGA ad-hoc-Ag Deponietechnik.
Auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen sieht offenbar Bedarf an Hilfen zur Umsetzung des Artikel 1 (Deponieverordnung) der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts. Deshalb wurde das LANUV-Arbeitsblatt Nr. 13 veröffentlicht.
"Dieses Arbeitsblatt soll einen Überblick über die derzeit angebotenen bzw. verfügbaren Dichtungssysteme geben und damit die Entscheidungsfindung bei der Planungsarbeit erleichtern. Es richtet sich sowohl an Deponiebetreiber und Planungsbüros als auch an Genehmigungsbehörden. Das Arbeitsblatt fasst bestehende technische Anforderungen an Deponieabdichtungssysteme zusammen und ergänzt sie mit Empfehlungen zur Bemessung und Ausführung. Das Arbeitsblatt soll regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden, um den sich wandelnden Stand der Technik zeitnah wiederzugeben."
Sie finden das LANUV Arbeitsblatt 13 im Internet unter
http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/
arbeitsblatt/arbla13/arbla13start.htm
> mehr Fachliteratur > Deponie > Abdichtung > Abdichtung 2010
Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA http://www.laga.de) sieht Handlungsbedarf, um die Vereinfachungen des Deponierechts in Artikel 1 der Deponieverordnung 2009 für die Praxis handhabbar zu machen. Speziell für Fragen der Materialwahl für Abdichtungssysteme (aber wahrscheinlich nicht nur dafür) ist die Ad-hoc-AG Deponietechnik zum 1.1.2010 eingerichtet worden. Die Federführung liegt bei Dipl.-Ing. Wolfgang Bräcker, Niedersächsiche Gewerbeaufsicht, GAA Hildesheim (Zentrale Unterstützungsstelle Abfallwirtschaft, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG).
Details findet man unter http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/
live/live.php?navigation_id=11524&article_id=52176&_psmand=37
Zur einleitenden Erläuterung heißt es dort:
"Auf der Rechtsgrundlage des KrW-/AbfG trat am 16. Juli 2009 die Neufassung der Deponieverordnung (DepV) in Kraft. Nach deren Anhang 1, Nummer 2.1 dürfen für Deponieabdichtungssysteme sonstige Baustoffe (außer Geokunststoffen, Polymere und Dichtungskontrollsysteme), Abdichtungskomponenten und Abdichtungssysteme nur eingesetzt werden, wenn sie
- dem Stand der Technik entsprechen,
- einem Qualitätsstandard entsprechen, der bundeseinheitlich gewährleistet und
- deren Eignung gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen ist.
Der Nachweis gilt als geführt, wenn eine bundeseinheitliche Eignungsbeurteilung der Länder für einen sonstigen Baustoff, eine Abdichtungskomponente oder ein Abdichtungssystem vorliegt.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik" ("Ad-hoc-AG") eingerichtet. Diese Ad-hoc-AG soll in Anlehnung an die Geschäftsordnung der ehemaligen LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" für sonstige Baustoffe, Abdichtungskomponenten und Abdichtungssysteme
- bundeseinheitlich zu gewährleistende Qualitätsstandards gemäß Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1 DepV festlegen,
- bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen der Länder gemäß Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 4 DepV vornehmen und
- bestehende Eignungsbeurteilungen der Länder fortschreiben.
Die von dieser Ad-hoc-AG verabschiedeten Papiere werden nachfolgend an dieser Stelle veröffentlicht und können als pdf-Dokumente heruntergeladen werden.
Auch die von der LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" erstellten Eignungsbeurteilungen können als Eignungsnachweise herangezogen werden, sofern sie nicht für ungültig erklärt wurden. Die gültigen Eignungsbeurteilungen der LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" können von ihrer Internetseite heruntergeladen werden. Sofern Eignungsbeurteilungen der LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" durch die LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik" fortgeschrieben wurden, können sie nachfolgend heruntergeladen werden."
Kennen Sie den?
Das LANUV hat in einem konkreten Fall die Eignung eines vom Regelfall abweichenden Abdichtungssystems beurteilt und bestätigt. Es handelt sich hierbei um die Oberflächenabdichtung nach dem Boden-Natur-Dichtungssystems (BND-System) http://www.lanuv.nrw.de/abfall/deponierung/BND.htm als PDF verfügbar
Die Sicherung der Rekultivierungsabschnitte I und II der Zentraldeponie Münster II erfolgt mittels einer Oberflächenabdichtung (ca. 6,5 ha), die als abdichtende Elemente eine Kunststoffdichtungsbahn sowie überlagernd eine Kapillarschicht enthält.
Auftragnehmer: Umtec als Federführer der Planungsgemeinschaft Umtec.Roth. Auftraggeber: Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Zudem wird das vorhandene Gasfassungssystem ergänzt, ein Entwässerungssystem ausgebildet sowie eine abschließende Bepflanzung vorgesehen.