| Fachliteraturhinweise zum Thema Dichtungskontrollsysteme |
Hersteller von Dichtungskontrollsystemen
In der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) findet man unter dem Stichwort "Dichtungskontrollsysteme" u.a. folgenden Texte:
2.1.1 Anforderungen zum Stand der Technik
Das Abdichtungssystem
Die Verbesserung der geologischen Barriere und die technischen Maßnahmen als Ersatz für die geologische Barriere, das Abdichtungssystem, die Materialien und die Herstellung der Systemkomponenten und deren Einbau sowie die Eigenschaften dieser Komponenten im Einbauzustand müssen so gewählt werden, dass die Funktionserfüllung der einzelnen Komponenten und des Gesamtsystems unter allenäußeren und gegenseitigen Einwirkungen über einen Zeitraum von mindestens 100 Jahren nachgewiesen ist. Abweichend hiervon gilt bei Kontrollsystemen für Konvektionssperrenserienmäßig hergestellten Dichtungskontrollsystemen ein Zeitraum von mindestens 30 Jahren.
2.4 Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen
2.4.1 Zuständigkeiten und Aufgaben
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist zuständig für die Prüfung und
Zulassung von Geokunststoffen wie Kunststoffdichtungsbahnen, Schutzschichten,
Kunststoff-Dränelemente, Bewehrungsgitter aus Kunststoff, von Polymeren und von
Dichtungskontrollsystemen für die Anwendung in Basis- und Oberflächenabdichtungen
von Deponien auf der Basis eigener Untersuchungen und von Ergebnissen akkreditierter
Stellen. Sie hat in diesem Zusammenhang folgende Aufgaben:
Für die Verbesserung der geologischen Barriere und technische Maßnahmen als Ersatz
für die geologische Barriere sowie das Abdichtungssystem dürfen Materialen, Komponenten
oder Systeme nur eingesetzt werden, wenn sie dem Stand der Technik nach Nummer 2.1.1 entsprechen und wenn dies der zuständigen Behörde nachgewiesen
worden ist. Zum Nachweis sind der zuständigen Behörde prüffähige Unterlagen vorzulegen.
Als Nachweis nach Satz 1 ist für Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte
Dichtungskontrollsysteme die Zulassung dieser Materialien, Komponenten oder Systeme
durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung nach Nummer 2.4 erforderlich.
Für sonstige Materialen, Komponenten oder Systeme kann der Nachweis nach Satz 1
dadurch erbracht werden, dass für diese eine bundeseinheitliche Eignungsbeurteilung
der Länder vorliegt. Bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen werden von den Ländern
in geeigneter Form zugänglich gemacht. Die Länder können bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen ändern oder für ungültig erklären.
Abweichend von Satz 3 bis 6 können für Deponieabdichtungssysteme Materialien,
Komponenten oder Systeme eingesetzt werden, die ....
Anhang 5:
Information, Dokumentation, Kontrollen, Betrieb (zu § 4 Satz 1 Nummer 2, § 9, § 10 Absatz
2, § 11 Absatz 2, § 12 Absatz 1 bis 3, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5, § 17 Absatz 2, §
23 Satz 1)
3.2 Mess- und Kontrollprogramm
In der zugehörigen Tabelle wir festgelegt, dass Dichtungskontrollsysteme in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase und in der nachsorgephase vierteljährlich zu überprüfen sind.
Zulassungsrichtlinien für Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme auf Grundlage der DepV sowie Hinweise zu den Prüfungen findet man unter http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/abfallrecht/index.htm
Die 1. Ausgabe von 2000 wird in Kürze ersetzt
Referenzen der PROGEO Monitoring GmbH für das Dichtungskontrollsystem GEOLOGGER findet man unter http://www.progeo.com/de/referenzen/tiefbau/
Referenzen der Sensor dichtungs-Kontroll-Systeme GmbH findet man unter http://www.sensor-dks.com/
Das für die Zentraldeponie Wesuwe im Landkreis Emsland von Umtec geplante
Oberflächenabdichtungssystem bestehend aus einer 2,5 mm starken
PEHD-Kunststoffdichtungsbahn (KDB) mit einem elektronischen Dichtungskontrollsystem
(DKS) wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems am 20.02.2004 als endgültige
Abdichtung anerkannt.
Der Gesamtstandort wurde in die Nachsorgephase überführt.
Nähere Angaben zum Projekt finden Sie unter
http://www.umtec-gbr.de/ > referenzen >Sicherung
und Rekultivierung
In dem Vortrag "Innovative Messverfahren zur Feuchte-Bestimmung
in Deponieabdichtungen" stellten Rainer Schuhmann und Rolf
Nüesch (beide www.fkz.de) beim 15. LGA Deponieseminar im Mai
2004 das FeuKoSmin vor.
Folien
zum Vortrag von Prof. R. Nüesch (pdf-Datei 1,22MB)
Zum FeuKoSmin gibt Dr. Schuhmann noch folgende
Information:
Die Kontrolle einer Oberflächendichtung soll nicht dem Deponiebetreiber
oder der Überwachungsbehörde ein „schlechtes Gewissen“ machen
und gar einen Handlungsbedarf aufgeben, der nicht zu erfüllen ist. Sie
soll ein Instrument sein, um technisch und wirtschaftlich sinnvoll evtl. notwendige
Reparaturen anzugehen. Dazu ist es erforderlich, detektierte Schäden beurteilen
zu können, d.h. evtl. einsickernde Wassermengen auch quantitativ beurteilen
zu können. Und der Überwachungsparameter ist nun mal die hydraulische
Leitfähigkeit. Außerdem geht es uns nicht um die Überwachung
einzelner Dichtungskomponenten (ist in mineralischen Materialien natürlich
möglich), sondern um die Überwachung des gesamten Dichtungssystems.
In der Dissertation "Kontrolle von Barrieren:
Bestimmung der hydraulischen Leitfähigkeit an Hand des Bodenwassergehaltes" sind
von Dr.-Ing. Rainer Schuhmann die Grundlagen des Feuchtekontrollsystems
untersucht und das System praxisreif weiterentwickelt worden.
Die Sissertation ist online verfügbar unter
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/vvv/2002/bau-verm/21/21.pdf (5,22MB,
180 Seiten)
Zur Dissertation gibt Dr. Schuhmann noch folgende Information:
Im Rahmen meiner Untersuchungen habe ich im Jahr
2000/02 eine Umfrage bei den zuständigen Landesbehörden gemacht,
um heraus zu finden, welche Deponieflächen in welcher Art schon abgedichtet
sind und welches Potenzial noch ansteht. Die Ergebnisse sind im Anhang 10.1.
Abschnitt 2 (S. 141 ff.) der Diss kurz aufgelistet.
(03-Jun-2004)