Informationen zum Thema "Sonderabfälle" sollten Sie auch immer unter
http://www.info-ags.de suchen, der Internetseite der
AGS Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34, 55130 Mainz
Ansonsten empfehle ich die Suchmaschinen.
Sonderabfälle heißen ja offiziell "besonders überwachungsbedürftige Abfälle". Die Anforderungen an die Ablagerung wird in der Deponieverordnung (DepV) geregelt.
Es lohnt sich im Internet zu suchen.
ZIEL: Entsorgung, Verwertung und ordnungsgemäße Beseitigung gefährlicher Abfälle
RECHTSAKT
Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle [Amtsblatt L 377 vom 31.12.1991]
Geändert durch die Richtlinie 94/31/EG der Kommission vom 27. Juni 1994 [Amtsblatt L 168 vom 2.7.1994]
Im Internet unter: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21199.htm
Über die gesetzlichen Regelungen in Deutschland findet man Informationen beim BMU: http://www.bmu.de
Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Vom 21. November 2005
Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg, Teilplan besonders überwachungsbedürftige Abfälle - Fortschreibung -
Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 3 vom 25. Januar 2006