siehe auch Rechtsfragen zum Thema Zwischenlager
(dort findet man auch Hinweise auf Landtagsdrucksachen und Hinweise auf Pressemitteilungen von Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, etc.)
Alle In: Egloffstein / Burkhardt / Czurda (Herausgeber)
Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2006 - Die Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung / TA Siedlungsabfall und der Deponieverwertungsverordnung - Stand der Dinge, Trends und neuere Entwicklungen
Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis AbWi 140, Erich Schmidt Verlag ESV ISBN-13:978 3 503 09767 8, ISBN-10: 3 503 097 8, ISSN 0171-175X . Im Auftrag des Arbeitskreises Grundwasserschutz e. V. und der Überwachungsgemeinschaft Bauen für den Umweltschutz e. V.
vollständiges Inhaltsverzeichnis > Bücher > Bücher 2006
Peter Bothmann, LUBW, Karlsruhe
Abfallzwischenlager auf Deponien - Anforderungen, Erfahrungen, Probleme, Praxisbeispiele aus Baden-Württemberg
Die Kosten für Zerkleinerung, Ballierung und Lagerung betragen etwa 25 bis 50 € pro Tonne Abfall, je nach Ausstattung und Lage des Zwischenlagers. Das ist sicher billiger als die Fremdbehandlung in einer weit entfernten Anlage aber dennoch ein betrachtlicher Betrag. Von Vorteil ist, wenn das Zwischenlager später für die eigene Anlage - etwas verkleinert - als Ausfalllager dienen kann.
Karl Drexler, Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg
Abfallzwischenlager auf Deponien - Genehmigungsanforderungen, Erfahrungen, Probleme, Praxisbeispiele aus Bayern
Als emissionsarm hat sich die Lagerung der Abfälle in Müllpressballen gezeigt. Probleme bereitet die offene Lagerung, wo es auch schon zu Bränden kam.
M. Struve, Ingenieurgesellschaft Prof. Hartung + Partner mbH
Selbsterhitzung bei Zwischenlagern und Deponien mit Kunststoffabfällen - Thermophile Bakterien, ein untershätztes Brandrisiko?
Karl J. Thomé-Kozmiensky, Andrea Versteyl, Michael Beckmann
Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen
TK Verlag Karl J. Thomé-Kozmiensky
Vorträge einer gleichnamigen Tagung im September 2006 in Hannover
Inhaltsverzeichnis (ausführlich)
Inhaltsverzeichnis (verkürzt)
Strafbarkeit der Überschreitung der genehmigten Lagerdauer für die Zwischenlagerung von Abfällen
Müll und Abfall Heft 5 / 2006 unter Aktuelles aus der Rechtspraxis
Wenn ich nicht alles mißverstanden habe: Wer ersteinmal die Genehmigung - mit dem Versprechen, die zulässigen Lagerfristen nicht zu überschreiten - in der Tasche hat, kann sich glücklich schätzen. Für die Überschreitung der Lagerfristen wird keiner verurteilt werden, weil die notwendigen Nachweise, daß die Umwelt gefährdet wird, nicht erbracht werden können. Wozu werden eigentlich Fristen festgelegt?
Große Kapazitätslücke in der Abfallentsorgung
Müll und Abfall Heft 5 / 2006 unter Aktuelles aus der Rechtspraxis
Auch hier geht es wieder um Zwischenlager und eine geplante Bundesratsinitiative, die vom MU Niedersachsen beabsichtigt ist (siehe dazu auch http://www.mu.niedersachsen.de > Pressemitteilung 18/2006:Sander: Engpässe sollten durch Deponierung überbrückt werden). Kern der Pressemitteilung ist - so lese ich es: Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf Hausmülldeponien ist gar nicht so schlimm, jedenfalls besser als die befristete Lagerung in Zwischenlagern. Wahrscheinlich ist dem Minister Sander klar gemacht worden, daß die gelagerten Abfälle nie wieder abgeholt werden - weil das ja nicht strafbar sein wird (siehe vorstehenden Hinweis).
Rolf Tippner
Leserbrief zum Thema "Brandschutz in Lagern für Sekundärrohstoffe"
Lesen Sie den Leserbrief mit Anmerkungen als pdf-Datei
Bezug des Leserbriefs von Rolf Tippner war eine Anmerkung von mir (Klaus Stief) unter www.deponiestief.de/aktuell/ > im Monat Mai:
"Gab es eigentlich soviel Deponiebrände im Jahr 2006, wie Brände in Lagern für
Sekundärrohstoffe? Warum tragen Emissionen von unkontrollierten
Sekundärrohstoffbränden nicht zum Treibhausklima bei? Gibt es eigentlich Vorschriften
zur Brandverhinderung in Sekundärrohstofflagern?"
Rolf Tippner, Bezirksregierung Köln, Dez. 52 schrieb dazu am 17. Mai 2006:
Sehr geehrter Herr Stief,
ich habe Ihre Frage in der Einleitung unter 'Aktuelles' gelesen. Der Brandschutz in Lagern für
Sekundärbrennstoffe ist ein Thema, das auch uns sehr beschäftigt (aufgrund entsprechender
Vorkommnisse).
Die Angelegenheit ist ein Fall für den Brandschutz und der gehört wohl in den meisten
Bundesländern zum Baurecht. In diesem Zusammenhang gibt es, zumindest für die
angesprochenen Lager, in Deutschland keine direkt geltenden Vorschriften. Die Industriebau-
Richtlinie und die Kunststofflager-Richtlinie werden nur hilfsweise zur Beurteilung
herangezogen, geben aber keine verbindlichen Vorgaben.
Hinzu kommt, dass wie z. B. in NRW, aufgrund der Bestrebungen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, die bis vor kurzem geltenden Vorschriften einer Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung, mit denen man entsprechende Nebenbestimmungen hätte begründen können, ohne Nachfolgeregelung ausgelaufen sind.
Wenn dann von Brandschutzseite noch darauf hingewiesen wird (z.B. bei den Kreisen), dass es in Deutschland keine Vorschrift gibt, die vorgibt, dass es nicht brennen darf, dann sieht es ziemlich schlecht aus, wenn man Firmen in der BImSch-Genehmigung Vorgaben für einen verbesserten Brandschutz bzw. zur Brandvorbeugung machen will. ...
Am besten Sie Lesen den ganzen Leserbrief
Holger Alwast, Hartmut Gaßner, Cornelia Nicklas
Marktentwicklung für die Abfallbehandlung und Zwischenlagerung von Abfällen
Müll und Abfall 3/2006
Weil sich die derzeit fehlenden Kapazitäten für Ersatzbrennstoffe über viele Jahre hinweg nicht ausgleichen lassen werden, stelle sich die Frage, ob und wie lange unvorbehandelte Abfälle und Ersatzbrennstoffe zwischengelagert werden können. Ab 2008 werden nach Ansicht der Autoren für die Behandlung unvorbehandelter Abfälle Überkapazitäten zur Verfügung stehen.
Die AbfallwirtschaftsFakten 13 "Brandschutz in Abfallzwischenlagern" wurden fortgeschrieben und stehen als AbfallwirtschaftsFakten 13.1 auf der Internetseite der Niedersächsischen Gewerbeaufsichtsverwaltung ( www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de) zum Herunterladen bereit.
RA'in Dr. C. Nicklas, Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin
Aktuelle Entwicklungen bei der Zwischenlagerung von unvorbehandeltem Siedlungsabfall und Ersatzbrennstoffen
Ausführlich Darstellung der rechtlichen Situation mit Differenzierung der verschiedenen Typen von Zwischenlagern.
In: : "Zeitgemäße Deponietechnik 2006 - Weiterbetrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien". Martin Kranert (Herausgeber). Stuttgarter Berichte zur Abfallwirtschaft März 2006, Band 87. Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Industrie- und Siedlungswasserwirtschaft sowie Abfallwirtschaft e. V. Stuttgart. Kommissionsverlag R. Oldenburg GmbH, München 2005. ISBN 3-486-63102-0, ISBN 978-3-8356-3102-1
OBR Dipl.-Ing. P. Bothmann, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), Karlsruhe
Zwischenlager für Abfälle zur Behandlung - Probleme und Anforderungen
Was bisher nicht zu lesen war: technische Anforderungen und Möglichkeiten der verschieden Zwischenlagertypen
In: : "Zeitgemäße Deponietechnik 2006 - Weiterbetrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien". Martin Kranert (Herausgeber). Stuttgarter Berichte zur Abfallwirtschaft März 2006, Band 87. Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Industrie- und Siedlungswasserwirtschaft sowie Abfallwirtschaft e. V. Stuttgart. Kommissionsverlag R. Oldenburg GmbH, München 2005. ISBN 3-486-63102-0, ISBN 978-3-8356-3102-1
P. Köchling
Ausfallzwischenlager - Beispiel MBA Cröbern
Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung
ASA e. V.
Internationale 6. ASA-Abfalltage "
Mechanisch biologische Restabfallbehandlung MBA in der Bewährung"
Fachtagung Februar 2006, Hannover. ISBN 3-935974-08-6
www.hl-live.de
Die unendliche Geschichte des Mülls in Lübeck
Im Internet am 11. März 2006 unter
http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=19541
BDE VKSimVKU ITAD
Keine stillschweigende Fortführung der Deponierung -
Sicherheit für Rückbau von Zwischenlagern -
Die Verbände BDE, ITAD und VKS fordern klare Bedingungen für die
Genehmigung und den Rückbau von Zwischenlagern.
PRESSEMELDUNG Februar 2006
verfügbar als pdf-Datei (nur drucken) unter www.vksimvku.de und www.itad.de
gescannte Version als pdf-Datei (ohne Gewähr für die Richtigkeit in der Rechtsschreibung)
Niedersächsisches Umweltministerium
Aktueller Stand der Siedlungsabfallentsorgung
Pressetermin am 16.2.2006
verfügbar als pdf-Datei (500KB) [Adobe Reader 7.0 oder höher erforderlich] (komprimierte Originalversion)
Die Originalversion findet man unter: http://www.umwelt.niedersachen.de >Aktuelles > Neues in unserem Internet (ca. 5000kB) [AdobeReader 3.0 und höher möglich]
Aktuelle tabellerische Zusammenstellung der Abfallbehandlungsanlagen und der verfügbaren Behandlungskapazitäten
Staatssekretär Dr. Alexander Schink, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
"Abfallpolitische Akzente und Schwerpunkte
der Landesregierung in der neuen Legislaturperiode"
Rede auf der Landesfachtagung des Verbandes kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
im Verband kommunaler Unternehmen – VKS im VKU
am 12. September 2005 in Köln. Im Internet verfügbar (26.2.2006)nicht gefundend 18.02.2007 Suchen Sie selbst http://www.munlv.nrw.de/
Aus der Rede: 8. Zwischenlager:
Nordrhein-Westfalen verfolgt eine sehr restriktive Linie bei der Genehmigung von Zwischenlagern. Für überlassungspflichtige Abfälle besteht in Nordrhein-Westfalen eindeutig Entsorgungssicherheit und es gibt keine Notwendigkeit, Zwischenlager auf Deponien in großem Umfang zuzulassen. Deswegen haben wir die Genehmigungserteilung an konkrete Bedingungen geknüpft.
Zwischenlager sind nur verantwortbar, soweit tatsächlich Engpässe vorliegen oder zu erwarten sind. Hierzu gehören z. B. Revisions- oder sonstige Ausfallzeiten von Behandlungsanlagen. Selbstverständlich werden für solche Situationen Zwischenlagerkapazitäten benötigt. Absatzprobleme von Wertstoffen, die in mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlagen aussortiert werden, sind ein weiteres Beispiel, bei dem sich mein Haus Zwischenlagerlösungen nicht verschließen wird.
Insgesamt sind derzeit 13 neue Zwischenlager genehmigt, beantragt oder konkret geplant.
Eine Umgehung der seit dem 01. Juni 2005 bestehenden Behandlungspflicht für Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle durch Zwischenlagerung wird es in Nordrhein-Westfalen nicht geben.
Anonym
Im Rhein-Main-Gebiet stapelt sich der Müll Nach der Schließung der Deponien gibt es zu wenig Verbrennungsanlagen / Sogar Export in die Schweiz
Wiesbadener Kurier vom 12.1.2006 pdf-Datei
Bernhard Pfleger (Schwandorf)
Verpacken von Restmüll zur Zwischenlagerung auf Deponien
VKS-NEWS Dezember 2005 / Januar 2006